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Rente mit dem 60. Lebensjahr

Die Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist auch in der heutigen Zeit noch für den einen oder anderen Arbeitnehmer möglich.
Allerdings ist dieser Rentenanspruch an ganz bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Frauen, die vor dem Stichtag 1. Januar 1952 geboren wurden, können ihre Altersrente mit dem 60. Lebensjahr erhalten.
Allerdings müssen aber mindestens 15 Jahre lang Beiträge auf das Rentenkonto gezahlt worden sein.
Weiterhin ist wichtig, dass mindestens 10 Jahre der Beitragszeit nach dem 40. Lebensjahr gelegen haben.
werden all diese Bedingungen erfüllt, kann man einen vorzeitigen Renteneintritt beginnen.
Man sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass man in diesem Fall auch mit Abschlägen zu rechnen hat.

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Die Erwerbsminderungsrente

Der Sinn einer sogenannten Erwerbsminderungsrente ist der, dass der Lebensstandard gesichert werden soll, wenn man wegen einer schweren oder chronischen Krankheit nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen kann.
Die Krankheit bringt Einschränkungen genug, mit der Erwerbsminderungsrente sollen weitere Einschränkungen in finanzieller Hinsicht abgemildert werden ohne dass man einen größeren Ratenkredit aufnehmen muss.
Selbst Berufsanfänger in jungen Jahren werden durch die Erwerbsminderungsrente finanziell etwas abgesichert. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Erwerbsminderungsrente noch einmal in drei verschiedene Varianten.
Die erste Variante ist eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die zweite Variante ist der Rentenbezug wegen voller Erwerbsminderung und die dritte und letzte Variante ist ein Rentenbezug wegen teilweiser Erwerbsminderung infolge Berufsunfähigkeit für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.

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Informationen zur Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine freiwillige Form der Altersvorsorge. Dieser Form des Sparens wird mit staatlichen Zulagen gefördert.
Angeboten wird dieses Sparmodell seit dem Jahr 2002. den statistischen Erhebungen zu folge, haben mittlerweile über zehn Millionen Bürger in Deutschland einen solchen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Allerdings verzichtetet der größte Teil der Bürger, der einen solchen Sparvertrag abschließen könnte, auf die Förderung. Der Grund dafür ist vermutlich darin zu suchen, dass dieser Personenkreis nicht ausreichend über die Vorteile informiert wurde.
Selbst wenn man diesem Sparmodell eine sogenannte Nullrendite annimmt, kommt man mit den staatlichen Zulagen auf eine rechnerische Verzinsung von bis zu sechs Prozent.

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Riester-Verträge sollten nicht gekündigt werden

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, zahlt in der Regel Monat für Monat seine Beiträge ein. Gerät man einmal in einen finanziellen Engpass, sollte der bestehende Riester-Vertrag nicht gleich gekündigt werden.
Bei einer derartigen verliert man unter Umständen sehr viel Geld. In der Regel besteht die Möglichkeit, den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen.
Wird der Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt, hat man gleich mit mehreren Nachteilen zu kämpfen.
Zum einen werden bei einer vorzeitigen Kündigung sogenannte Storno-Gebühren erhoben und es besteht keine Kapitalgarantie.
Und zum Anderen muss die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen finanziellen Leistungen und Zulagen des Staates zurückzahlen. Ein solcher Schritt kann das Girokonto zusätzlich stark belasten.

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