Rente mit dem 60. Lebensjahr
Die Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahres ist auch in der heutigen Zeit noch für den einen oder anderen Arbeitnehmer möglich.
Allerdings ist dieser Rentenanspruch an ganz bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Frauen, die vor dem Stichtag 1. Januar 1952 geboren wurden, können ihre Altersrente mit dem 60. Lebensjahr erhalten.
Allerdings müssen aber mindestens 15 Jahre lang Beiträge auf das Rentenkonto gezahlt worden sein.
Weiterhin ist wichtig, dass mindestens 10 Jahre der Beitragszeit nach dem 40. Lebensjahr gelegen haben.
werden all diese Bedingungen erfüllt, kann man einen vorzeitigen Renteneintritt beginnen. Man sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass man in diesem Fall auch mit Abschlägen zu rechnen hat.
Auch für arbeitslose Personen gelten die Mindestbeitragsgrenzen von fünfzehn Jahren, wenn sie ebenfalls früher ihre Altersrente erhalten wollen.
Hier ist noch eine Besonderheit zu beachten, mindestens acht Jahre der Beitragszeit müssen direkt vor dem rentenbeginn liegen.
Wenn man Leistungen der Agentur für Arbeit bezieht, werden die Rentenbeiträge von staatlicher Seite übernommen.
Die Arbeitslosigkeit muss mindestens 52 Wochen nach dem Tag bestehen, an dem der Versicherte 58 Jahre und sechs Monate alt ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Altersgrenzen beachtet werden.
Arbeitslose können einen früheren Renteneintritt nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie vor dem Jahr 1952 geboren sind.
Diese Jahresgrenze hat der Gesetzgeber mit dem Rentenreformgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2000 festgelegt.
Ist eine rentenversicherte Person im Zeitraum zwischen Dezember 1948 und Dezember 1951 geboren, kann die Altersrente frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres und nur mit Abzügen gezahlt werden.
Es gibt aber auch Sonderregelungen, diese gelten für schwerbehinderte Personen, die vor dem Jahr 1952 das Licht der Welt erblickten.
Diese Personengruppe kann mit der Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente erhalten.
Möchte man allerdings schon mit dem 60. Lebensjahr eine Altersrente ausgezahlt bekommen, muss mit Abzügen von 10,8 Prozent rechnen.