Informationen zur Riester-Rente
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine freiwillige Form der Altersvorsorge. Dieser Form des Sparens wird mit staatlichen Zulagen gefördert.
Angeboten wird dieses Sparmodell seit dem Jahr 2002.
den statistischen Erhebungen zu folge, haben mittlerweile über zehn Millionen Bürger in Deutschland einen solchen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Allerdings verzichtetet der größte Teil der Bürger, der einen solchen Sparvertrag abschließen könnte, auf die Förderung. Der Grund dafür ist vermutlich darin zu suchen, dass dieser Personenkreis nicht ausreichend über die Vorteile informiert wurde.
Selbst wenn man diesem Sparmodell eine sogenannte Nullrendite annimmt, kommt man mit den staatlichen Zulagen auf eine rechnerische Verzinsung von bis zu sechs Prozent.
Immer noch stellen sich viele Personen die Frage, was ist unter der Riester-Rente überhaupt zu verstehen?
Die Riester-Rente ist eine private Sparanlage, welche mit staatlichen Mitteln finanziell gefördert wird. Allerdings müssen die jeweiligen Anlageformen spezielle Kriterien erfüllen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Die gewählte Anlageform muss bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres laufen oder bis zum Beginn der gesetzlichen Rente. Weiterhin muss die Anlageformen eine Auszahlung als lebenslange Rente zusichern, eine Auszahlung in einer Summe darf nicht möglich sein.
Gewährleistet sein muss eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn.
Der vorgeschriebene, durch Zulagen geförderte Mindest-Sparbetrag lag im Jahr 2007 bei drei Prozent und ist ab dem Jahr 2008 auf vier Prozent angehoben worden.
Auf private Riester-Produkte, zu denen Rentenversicherungen, Bank- und Fondsparpläne gehören, und zum anderen für betriebliche Anlageformen wie Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen kann die staatliche Förderung erfolgen.