Riester-Verträge sollten nicht gekündigt werden

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, zahlt in der Regel Monat für Monat seine Beiträge ein. Gerät man einmal in einen finanziellen Engpass, sollte der bestehende Riester-Vertrag nicht gleich gekündigt werden.
Bei einer derartigen verliert man unter Umständen sehr viel Geld. In der Regel besteht die Möglichkeit, den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen.
Wird der Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt, hat man gleich mit mehreren Nachteilen zu kämpfen.
Zum einen werden bei einer vorzeitigen Kündigung sogenannte Storno-Gebühren erhoben und es besteht keine Kapitalgarantie.
Und zum Anderen muss die bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen finanziellen Leistungen und Zulagen des Staates zurückzahlen. Ein solcher Schritt kann das Girokonto zusätzlich stark belasten.

Ein Rechenbeispiel zeigt, dass eine Person mit zwei Kindern, die ihren Riester-Vertrag bereits über fünf Jahre laufen hat, bei einer vorzeitigen Kündigung 2620 Euro staatliche Zulagen zurückzahlen müsste.
Noch mehr Einbußen muss man befürchten, wenn man einen Riester-Vertrag auf Fondbasis besitzt. Wird dieser vorzeitig gekündigt, muss man damit rechnen, das die Fondanteile zu diesem Zeitpunkt an Wert verloren haben, wenn die Börse sich auf Abwärtskurs befindet.
Eine Kapitalgarantie und eine Zinsgarantie bieten nur die klassische Rentenversicherung und sogenannte Banksparpläne.

Ein großer Teil der Riester-Sparer ist der Meinung, dass man später in besseren finanziellen Zeiten und wenn man sein kostenloses Girokonto wieder gefüllt hat, erneut einen Riester-Vertrag abschließen kann.
In der Regel steht diesem Vorhaben nichts im Weg.
Allerdings kommt ein erneuter Neuabschluss den Sparer teuer zu stehen. Denn bei einem neuvertrag für das Riester-Sparen werden erneut Abschlussgebühren berechnet.

Aus diesem Grund ist das Freistellen des bestehenden Riester-Vertrages die günstigste Variante. Die bisher erhaltenen staatlichen Zuwendungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Diese bleiben zusammen mit den selbst geleisteten Zahlungen als Grundlage erhalten und werden weiter verzinst.
Hat sich die finanzielle Situation gebessert, muss kein Neuvertrag abgeschlossen werden und das Sparen kann unkompliziert fortgesetzt werden.